Wer? Wie? Wann? Wie viel?
Die häufigsten Fragen.
Interessierte stellen uns immer wieder die gleichen Fragen. Die wichtigsten haben wir hier übersichtlich für Sie zusammengestellt – und natürlich beantwortet. Sollten Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie uns einfach an. Sie erhalten garantiert Antwort.
Wie bewerbe ich mich?
Nutzen Sie einfach das Online Jobtool auf dieser Website. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung und vereinbaren einen Vorstellungstermin. Sie können aber auch direkt bei uns anrufen. Die Adresse der nächstgelegenen Vertretung finden Sie auf unser Niederlassungskarte.
Wie bereite ich mich auf ein Vorstellungsgespräch vor?
Ein Vorstellungsgespräch läuft nicht nach starren Regeln ab. Bringen Sie einfach alle verfügbaren Qualifikationsnachweise zu dem Gespräch mit und seien Sie ganz natürlich. Unsere Disponenten möchten sich in einem persönlichen Gespräch einen ersten Eindruck über Sie verschaffen. Bewerben heißt, sich selbst dem Unternehmen zu präsentieren!
Wer wird mein Arbeitgeber?
Ihr zukünftiger Arbeitgeber heißt Runtime. Wir übernehmen alle damit verbundenen Arbeitgeberpflichten und -leistungen. Von uns erhalten Sie Ihre Bezüge und sozialen Leistungen. Ihre Bezahlung orientiert sich an unserem Tarifvertrag (iGZ DGB http://www.ig-zeitarbeit.de).
Darf die Firma, bei der ich arbeite, mich übernehmen?
Ja, das ist möglich. Wir freuen uns sogar darüber. Denn für Runtime ist die Übernahme eines Mitarbeiters die beste Referenz für die Qualität unserer Dienstleistungen.
Was ist, wenn Runtime keine Arbeit für mich hat?
Machen Sie sich keine Sorgen. Wir sorgen für Ihre Beschäftigung - in der Regel löst ein Einsatz den anderen ab. Sollte es uns ausnahmsweise einmal nicht gelingen, einen Einsatz für Sie zu finden, erhalten Sie die vereinbarte Vergütung selbstverständlich weiter.
Habe ich Anspruch auf Urlaub?
Selbstverständlich erhalten sie einen geregelten Urlaubsanspruch.
Was passiert bei Krankheit?
Die Lohnfortzahlung ist für Zeitarbeitsfirmen gesetzlich natürlich ebenso geregelt wie für alle anderen Unternehmen: durch das Entgeltfortzahlungsgesetz.


